Kolumne in seniorweb.ch, 3. Oktober 2019

 

Rentenoptimierung beginnt im Bett


Kürzlich hat eine Kollegin das Ziel erreicht, die Pensionierung. Was heisst erreicht? Durchspurtet hat sie es. Nächstens fährt sie mit dem Velo zum Baikalsee, 6000 Kilometer. Mit was beeindruckt man als ausgebildeter Rentner, Ü70, solche Leute mit solchem Hintergrund? Richtig: mit Altersweisheit.


Zum Beispiel indem man die nette Kollegin und Grossmutter darauf hinweist, dass sie bei der Familienplanung geschlampt hat. Sie hat ihre Tochter zur falschen Zeit geboren, nämlich anfangs Monat. Um die AHV gehts. Die staatliche Geldquelle sprudelt jeweils im Voraus anfangs Monat. Wer Ende des Monats das Licht der Welt erblickt hat, profitiert davon, dass 65 Jahre später (Frauen 64) die Rente schon kurz nach dem Geburtstag auf dem Konto landet. Die versicherungstechnischen Frühchen, also jene, die bereits anfangs Monat zum ersten Mal geschrieen haben, müssen später mehrere Wochen länger arbeiten.
Fazit I: Männer zeugt, Frauen gebärt Ende Monat.


Schön wärs, wenn es so einfach wäre. Denn jetzt kommt die Krankenkasse ins Spiel. Unabhängig vom Geburtstermin sind die Prämien fürs Baby für den ganzen Monat zu entrichten. Auch wenn das Kindlein erst am 31. zur Welt kommt, müssen die Eltern eine ganze Monatsprämie überweisen.
Fazit II: Männer, Frauen machts am Anfang des Monats.


Jetzt kehren wir zur AHV zurück. In unser Sozialwerk haben wir erstmals in jenem Jahr einbezahlt, in dem wir 18 wurden. Unabhängig von unserem Geburtstag mussten wir bereits ab Januar blechen. Wer so blöde ist, Geburri am Silvester zu haben, wurde zwölf Monate früher zur Kasse gebeten, als wenn die Mama noch ein Weilchen gewartet hätte.

Fazit III: Mamis, Papis gönnt eurem Nachwuchs den Januar-Bonus*.


Seniorweb liefert hier die Formel für den günstigsten Zeugungstermin: Neun Monate vor Jahresanfang (Bärzelisrabatt) in Relation gesetzt mit dem Krankenkassenvorteil (Anfang Monat) und dem AHV-Bonus (Ende Monat). Grosseltern sagts euren erwachsenen Kindern: Der nächste vorsorgetechnisch empfehlenswerte Zeugungstermin ist der 20. März 2020, 04.49 Uhr. Die Natur und das Schweizer Versicherungswesen arbeiten Hand in Hand: Es ist der Frühlingsanfang.


*Diese Kolumne hilft bei der Familienplanung, wirft aber auch Fragen auf. Die erste: Was geschieht bei Zwillingsgeburten, wenn das Schwesterlein am Jahresschluss kurz vor dem Glockenschlag, das Brüderlein aber nachher das Licht der Welt erblickt. Und zweitens: Ist der Kaiserschnitt ein geeignetes Mittel zur Rentenoptimierung?