Vor ein paar Tagen erreichte uns der Brief der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Dort lasen wir, dass ein Zwölftel der Monatsrente auf ein separates Konto verbucht und der Betrag im Dezember ausbezahlt werde. Ähnliche Schreiben haben die Behörden auch in anderen Kantonen verschickt.
Jesses, dachte das Rentnerpaar Steiger. So haben wir doch im Frühling 2024 nicht abgestimmt. Was denken die sich denn. Nächstes Jahr ziehen die Behörden also einen Zwölftel von unserer Rente ab. Und dann verkaufen sie uns den abgezwackten Betrag Ende Jahr als 13. Rente. Damit ist zwar die umstrittene Finanzierung geregelt, nämlich nullkommanix, aber das ist Bschiss, dachten wir.
Wir kritisieren die AHV-Behörden. Nun so blöd war das AHV-Paar Steiger dann doch nicht Und nach ehelichen Diskussionen überzeugten wir uns beim Zmorgekaffee gegenseitig, dass niemand unsere zwölf AHV-Zuflüsse anknabbert. Aber unser Verdacht bleibt, dass manche das auch so wie wir gelesen haben und vielleicht immer noch so verstehen. Missverstehen. Fachleute wissen es: Verbuchen heisst, einem Konto was gutschreiben. Abbuchen hingegen bedeutet, einem Konto was entnehmen. Und in unserem Fall wird ver- und nicht abgebucht.
Aus Bern. Mit diesem Brief beunruhigten die
AHV-Behörden Seniorinnen und Senioren. Manche glaubten, dass man ihnen für die 13. Rente jeden Monat was abzwackt.
Jeder UBS-Stift und Kollege Sergio Ermotti kennen diesen Unterschied. Bankerinnen, Buchhalter und alle anderen Geldexperten wissen es ebenfalls. Und wir? Wir verwechseln ab- und verbuchen und lassen uns von den AHV-Behörden den Morgenkaffee vermiesen.
Ich versuche, den Satz deutlicher zu formulieren: Um die 13. Rente zu berechnen, wird jeden Monat ein Betrag einem separaten Konto gutgeschrieben. Dieser Betrag entspricht einem Zwölftel Ihrer Rente. Die gesamte Summe erhalten Sie zusätzlich zur Dezember-Auszahlung als 13. Rente.
Wir kritisieren die Deutschen. Im Vergleich mit Deutschland steht unser Eidgenössisches Behördendeutsch recht gut da. Geniessen
wir als schlechtes
Beispiel die Verfügung, die wir auf der Webseite der baden-württembergischen Stadt Tuttlingen gefunden haben.
Aus Deutschland. Klar wie Gülle. Mit dieser
Düngeverordnung (DÜV) nervte das Landratsamt Tuttlingen die Landwirte. Die Schweizer Bauernsame kennt ähnliches.
Wir kritisieren die SBB. Die Schweizer Behörden, Institutionen und Unternehmen machen zwar einen besseren Job als die Deutschen. Schwer verständlich bleibt, warum bei uns nicht einfach einfach formuliert wird – zumal heute fast jedes Amtsstübchen Kommunikationsleute beschäftigt. Die Eidgenössische Zollverwaltung zum Beispiel schreibt:„Die Annahme erfolgt im elektronischen Verfahren durch das EDV-System der EZV.“ Warum brauchts denn da so viele sperrige Hauptwörter? Der folgende Satz genügt doch: Das elektronische System des Zolls übernimmt die Daten.
Hier, was unsere Bundesbahnen den Reisenden zumuten:
Für die Passagiere. Zum Glück können die SBB besser
bahnfahren als schreiben.
AGBs, Allgemeine Geschäftsbedingungen, bieten ein weites Feld für verzworgelte Sprache. Vertragsexpertinnen und -experten wenden ein, dass AGBs juristisch wasserdicht sein müssen und sich nicht ans grosse Publikum richten. Wie oben ersichtlich präsentieren die SBB diese schwer lesbaren Texte in schöner grosser Schrift auf ihrer Webseite – und wenden sich damit an Herrn und Frau Jedermann.
Wir loben jene, die wissen, was hier unten gemeint ist. Formulierungsakrobaten werkeln also sowohl in Deutschland wie bei uns. Der mit schöner Schrift gesetzte ironische Text zeigt, wie man Einfaches amtlich verkomplizieren kann. Wer löst das Rätsel, was hier gemeint ist?
Für Fraktur-Kenner. Wir vermuten Breitkopf-Fraktur
(Typographen bitte melden).
Illustrationen: Brief der Berner AHV-Behörden; Verordnung des Tuttlinger Landratamts, Website SBB; Zollverwaltung; Schriftenkatalog PhotoPad.
Der Autor hat die Tuttlinger Mitteilung und das Beispiel der Zollverwaltung mit Hilfe von KI gefunden
Peter Steiger