seniorweb.ch, 30. Oktober 2021,
Ist bei Bestattungen alles erlaubt?
Ist beim Umgang mit dem Sterben alles möglich? Oder setzt der Respekt vor der Totenruhe Grenzen der Freiheit? Wir hoffen auf Antworten unserer Leserinnen und Leser.
Jetzt, an Allerheiligen und Allerseelen, besuchen viele die Gräber ihrer Angehörigen. Manche denken dabei auch daran, wie sich das Bestattungswesen verändert hat. Um diese Entwicklung zu veranschaulichen, berichten wir hier vorerst über zwei wirklich geschehene Ereignisse.
Das Bestattervelo transportiert den Sarg mit oder ohne verhüllende Planen. Bild srf
Erstens: das Lastenvelo als Leichenwagen. Vor einigen Tagen fiel mir in Bern ein grosses Lastenvelo auf. Unterstützt von einem Elektromotor pedalte hinten eine junge Frau. Mit dem Fahrrad transportierte sie einen mehr als zwei Meter langen Behälter samt einer Konstruktion mit Planen als Aufsatz.
Erst etwas später bemerkte ich, für was dieses Gefährt bestimmt war: Es war ein dreirädriger Leichenwagen. Das Fahrrad gehört dem Bestattungsunternehmen Aurora. Wenn die Angehörigen dies wollen, können die Planen entfernt werden, so dass der Sarg sichtbar wird. „Nein, das sei kein PR-Gag“, versichert die Firma. Mit dieser Transportart würden die Wünsche der Angehörigen oder der letzte Willen des Verstorbenen gewürdigt.